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   BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92   

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https://dejure.org/1992,9407
BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92 (https://dejure.org/1992,9407)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.1992 - 2Z BR 78/92 (https://dejure.org/1992,9407)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 2Z BR 78/92 (https://dejure.org/1992,9407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 741 § 745 Abs. 3; WEG § 14
    Rücksichtnahme zwischen Wohnungseigentümern gemäß § 14 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 59/90
  • LG München II - 8 T 1640/91
  • BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92
    Ob über alle Anträge und Gegenanträge von den Vorinstanzen zu Recht im Wohnungseigentumsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG entschieden worden ist, kann offen bleiben, weil das Rechtsbeschwerdegericht die von den Vorinstanzen bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG in der seit 1.1.1991 geltenden Fassung nicht mehr zu überprüfen hat (BayObLGZ 1991, 186/188 f.; vgl. BGH NJW 1991, 1686 ).
  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92
    Ob über alle Anträge und Gegenanträge von den Vorinstanzen zu Recht im Wohnungseigentumsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG entschieden worden ist, kann offen bleiben, weil das Rechtsbeschwerdegericht die von den Vorinstanzen bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG in der seit 1.1.1991 geltenden Fassung nicht mehr zu überprüfen hat (BayObLGZ 1991, 186/188 f.; vgl. BGH NJW 1991, 1686 ).
  • OLG München, 09.10.2015 - 34 Wx 184/15

    Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers als Inhaber eines gemeinsamen

    Mit der am 1.6.1989 zwischen den damaligen Erwerbern der Wohnungen Nr. 1 und Nr. 3 getroffenen Vereinbarung wurden in Abänderung der Teilungserklärung vom 20.7.1974 die damals der Wohnung Nr. 1 zugeteilten Sondernutzungsrechte den Sondereigentumseinheiten Nr. 1 und Nr. 3 gemeinschaftlich, und zwar in Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 nach Maßgabe der § 741 ff. BGB, zugewiesen; denn wenn zwei Wohnungseigentümern an Gegenständen des Gemeinschaftseigentums gemeinsam das Sondernutzungsrecht zusteht, so gelten für das Rechtsverhältnis zwischen diesen die Vorschriften der §§ 741 ff. BGB (BayObLG WuM 1992, 705; Staudinger/Heinrich § 15 WEG Rn. 13; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 27; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel § 13 Rn. 34).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

    Sondernutzungsrechte

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wo die Realteilung offenbar rechtlich nicht möglich war und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft nur das Teileigentum an Tiefgaragenstellplätzen zusteht, aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. BayObLGZ 1981, 56 ff.; BayObLG WuM 1992, 705 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; MünchKomm/Roll BGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 28).
  • OLG München, 11.10.2016 - 32 Wx 374/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Erstherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands

    Damit ergeben sich die Rechte und Pflichten der Antragstellerin und Antragsgegner hinsichtlich des grün umrandeten Bereichs nicht unmittelbar aus dem Wohnungseigentumsgesetz, sondern aus den Vorschriften über die Rechtsgemeinschaft der §§ 741 ff. BGB (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2Z BR 78/92, WuM 1992, 705, Wohnungseigentum 1994, 17).
  • OLG München, 11.10.2016 - 32 W 129/16

    Bestimmungen der Teilungserklärung als Grundlage für den ordnungsgemäßen Zustand

    Damit ergeben sich die Rechte und Pflichten der Antragstellerin und Antragsgegner hinsichtlich des grün umrandeten Bereichs nicht unmittelbar aus dem Wohnungseigentumsgesetz, sondern aus den Vorschriften über die Rechtsgemeinschaft der §§ 741 ff. BGB (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2Z BR 78/92, WuM 1992, 705, Wohnungseigentum 1994, 17).
  • LG Karlsruhe, 01.02.2018 - 7 S 23/17

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung

    Dieser Konflikt ist im Innenverhältnis, das sich nach den Regeln der jeweiligen Gemeinschaft, hier somit §§ 741 ff. BGB bestimmt (vgl, zum Sondernutzungsrecht BayObLG WuM 1992, 705 LS 2), zu regeln und nicht über die Gemeinschaft der Wohn- und Teileigentümer.
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